Gebrauchsinformation

NEO-BALLISTOL

für Humanzwecke innerlich und äußerlich

Gewebefreundliches Desinfiziens
von starker Tiefenwirkung

Zusammensetzung Arzneilich wirksame Bestandteile in g/10 ml: Kalium-Oleat 0,812; Ammonium-Oleat 0,064; Minzöl 0,144; Anisöl 0,071. Sonstige Bestandteile in g/10ml: (R/S)-2-Methyl-1-butanol 0,252; Ethanol 0,304; dickflüssiges Paraffin 3,623; dünnflüssiges Paraffin 1,560; Reiskeimöl1 ,769; Saccharin-Natrium 0,003; Wasser chem.rein 0,125.

Darreichungsform: flüssig

Inhalt: 50 ml, 100 ml, 250 ml, 500 ml und 1.000 ml, siehe Flaschenetikett.

Stoffgruppe/Wirkungsweise
Galletreibend (Cholagogum), krampflösend (Spasmolyticum), blähungstreibend (Carminativum), säurebindend (Antacidum), stuhlfördernd (Diarrhoicum), auswurffördernd bei Bronchitis (Expectorans), granulationsfördernd, juckreizhemmend, kühlend, appetitanregend.

Hersteller/Pharm.Unternehmer:
FW. KLEVER GmbH Chem.-Pharm. Fabrik D-84168 Aham Tel. 08744 - 96 99 0

Anwendungsgebiete
Magenbeschwerden, Hyperacidität (Sodbrennen), Gallenbeschwerden, Darmbeschwerden, Blähungen, Durchfall, Katarrhe der Atemwege (intern und extern), Förderung der Schleimlösung bei Atemwegserkrankungen und bei Appetitlosigkeit. Äußerlich zur Juckreizstillung und Kühlung bei Insektenstichen, Wunden, Brand- und Risswunden sowie Sonnenbrand. Ferner bei Ekzemen, Flechten, Fußpilz und zur Vorbeugung gegen Wundliegen. Außerdem zur Minderung der Beschwerden bei äußeren Hämorrhoiden.

Gegenanzeigen
Neo-Ballistol soll nicht eingenommen werden bei Verschluss der Gallenwege, Gallenblasenentzündungen, schweren Leberschäden, Überempfindlichkeit gegen Anis und Anethol, Schwangerschaft. Nicht anwenden bei Säuglingen und Kleinkindern. Insbesondere dürfen pfefferminzölhaltige Zubereitungen bei Säuglingen und Keinkindern nicht im Bereich des Gesichts, speziell der Nase, angewendet werden, da die stark kühlende Wirkung von Kindern als unangenehm empfunden wird. Nicht anwenden als Augenpräparat und zur Inhalation.

Vorsichtsmaßnahmen, Warnhinweise
Allgemein sollen Arzneimittel ohne ärztliche Anweisung nicht über einen längeren Zeitraum angewendet werden. Dies gilt auch für Neo-Ballistol. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Keine bekannt.

Dosierung/Anwendung
Soweit nicht anders verordnet
Äußerlich: Durch Einreiben, Einpinseln, Einmassieren bzw. Auflegen von Neo-Ballistolgetränktem Verbandmull. Bei Erkältung Gurgeln mit einer Lösung von 1 Teelöffel Neo-Ballistol in einem halben Glas lauwarmen Wassers. Innerlich: 2 - 3 mal täglich vor den Mahlzeiten 1 Teelöffel Neo-Ballistol in wenig Wasser, Kaffee oder Milch. Die Einnahme kann auch in Form der geschmacksneutralen Gelatinekapseln erfolgen.

Hinweise für den Fall der Überdosierung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Nebenwirkungen
Bei nachgewiesener Allergie gegen Anisöl oder Anethol können allergische Reaktionen der Haut, der Atemwege und des Verdauungstraktes auftreten. In diesem Fall ist das Medikament abzusetzen. Weitere Nebenwirkungen sind bisher seit über sechzigjähriger Herstellung nicht bekannt. Sofern bei der Anwendung von Neo-Ballistol Nebenwirkungen außer den angegebenen auftreten, sollte dies dem behandelnden Arzt oder bei Selbstmedikation dem Apotheker mitgeteilt werden.

Verfalldatum und Haltbarkeit
Die auf dem Flaschenetikett und der Faltschachtellasche angegebenen letzten vier Ziffern bezeichnen die Haltbarkeit (Monat Monat, Jahr Jahr), in Verbindung mit diesen bezeichnet die erste Ziffer die Chargen-Nr. Über diesen Zeitpunkt hinaus sollte Neo-Ballistol nicht mehr verwendet werden, da sich die darin enthaltenen Naturstoffe verändern können.

Hinweis
Bei zu kühler Lagerung kann es zu einer weißen Ausfällung kommen, die nach WarmsteIlen der Flasche wieder verschwindet. Dabei wird die Wirksamkeit von Neo-Ballistol nicht nachteilig beeinflusst. Flasche stets gut verschlossen aufbewahren. Bei der Entnahme wird in der Regel der Flaschenhals etwas ölig, so dass sich die Flasche nicht mehr absolut dicht verschließen lässt. Im Hausgebrauch ist dies ohne Belang, sollte jedoch bei Mitnahme im Reisegepäck bedacht werden. Dazu sollte das Flaschenhals- und das Verschlusskappengewinde mit einem leicht angefeuchteten saugfähigen Tuch oder einem Papiertaschentuch sorgsam gereinigt werden. Dann lässt sich die Flasche durch kräftiges Zudrehen des Verschlusses wieder dicht verschließen.

Erläuternde Angaben:
Das Arzneimittel Neo-Ballistol wird seit über 65 Jahren hergestellt. Entsprechend den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes in der Fassung von 1976 befinden sich Arzneimittel, die bereits vor 1978 im Verkehr waren, in einem Nachzulassungsverfahren. Unbeschadet etwaiger schon geführter Nachweise sind nun Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach EG-einheitlichen Standards zu prüfen. Aufgrund der großen Anzahl derartiger Arzneimittel konnten die Zulassungsbehörden bisher nicht alle Nachzulassungsverfahren abschließen. Für diese Arzneimittel schreibt das Gesetz folgenden Hinweis vor: "Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen."

Datum der Fassung der Packungsbeilage: Juli 2001