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| Fertige Heilpflanzenprodukte Auch in Apotheken und Drogerien, sowie mittlerweile auch in vielen Supermarärkten werden fertige Produkte aus dem Bereich der Pflanzenheilkunde angeboten. Allerdings ist es hierbei schwieriger, sich einen Überblick über die Qualität dieser Produkte zu verschaffen. Um für dieses Problemen eine Lösung zu finden, wurde eine Gruppe von Fachleuten eingesetzt, die sogenannte Kommission E. Diese Kommission hatte die Aufgabe, gerade bei den Arzneimitteln der "besonderen Therapierichtungen" (hierzu rechnet man die Phytotherapeutika (pflanzlichen Heilmittel), die Homöopathika und die anthroposophischen Mittel) zu beurteilen, ob sie nach dem neuen Arzneimittelgesetz zugelassen werden dürfen. Die Fachleute der Kommission E trugen alles an wissenschaftlichem Material zusammen, das zu den pflanzlichen Präparaten vorlag und erstellten mittels dieser Unterlagen eine Art Steckbrief der bei uns gebräuchlichsten Heilpflanzen, die sogenannten "Monographien". Diese Steckbrief enthalten alle Informationen, die man nach dem heutigen Stand über die Zusammensetzung, Wirkung und möglichen Nebenwirkungen einer Heilpflanze weiß. Diese Monographien sind vergleichbar mit dem Beipackzettel eines Medikaments, sie informieren über die Art der Anwendungen, empfohlene Dosierungen und warnen vor eventuellen Risiken und Nebenwirkungen. Bisher wurden für über 300 Heilpflanzen solche Monographien erstellt und damit ist der größte Teil der in Deutschland verwendeten Pflanzen erfaßt. Für ca 20 der so beurteilten Pflanzen haben sich bei der Auswertung allerdings auch "Negativmonographien" ergeben, d.h. aus dem vorliegenden Erkenntnismaterial ließ sich die zugesprochene Wirkung entweder nicht bestätigen oder aber die Nebenwirkungen waren zu groß. Man fand zum Beispiel bei der Beurteilung von Borretsch, Pestwurz und Fuchskreuzkraut heraus, daß diese Pflanzen krebserregende Substanzen, die sogenannten Pyrrolizin-Alkaloide, enthalten. Der Gebrauch dieser Heilkräuter in Fertigprodukten wurde darum seit Juli 1992 eingeschränkt. Wenn man also auf Packungen eines pflanzlichen Präparates eine Zulassungsnummer findet, kann man sicher sein, daß diese Mittel nach allen zur Zeit existierenden Erkenntnissen auf ihre Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen geprüft wurden. |
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